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RingeEhe - Sakrament der Liebenden

Sie möchten kirchlich heiraten?

Dann trauene Sie sich - im doppelten Sinne. Wir wollen Sie gern dabei unterstützen.


Anmeldung

Bitte melden Sie den Terminwunsch für Ihre Eheschließung frühzeitig (mindestens 3 Monate im voraus) im Pfarrbüro an. Tel. 5165

Zuständigkeit 

Zuständig ist das Pfarramt, in dem einer der beiden Partner (bei konfessionell gemischten Paaren der katholische Partner) seinen Hauptwohnsitz hat. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in der Kirche Ihrer Wohnsitzpfarrei heiraten wollen. Ihr Wunschtermin kann erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Seelsorger bestätigt werden.  

Ehevorbereitungsgespräch 

Rechtzeitig vor der Trauung nimmt der Seelsorger, der die Trauung mit Ihnen vorbereiten wird, mit Ihnen Kontakt auf, um Sie kennenzulernen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung zu klären, mit Ihnen über Ihren Entschluss zu sprechen und den Gottesdienst mit Ihnen vorzubereiten.

Zu diesem Termin benötigen beide Partner einen Taufschein / Auszug aus dem Taufbuch, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen Taufschein erhalten Sie beim Pfarramt der Gemeinde, in der Sie getauft worden sind (Anruf dort genügt).

Konfessionsverschiedene Ehen

 Eine konfessionsverschiedene Ehe meint die Eheschließung zwischen einem katholischen und einem evangelischen Partner. Oft wird dies auch "ökumenische" Trauung genannt und zwar immer dann, wenn Seelsorger von beiden Konfessionen bei der Trauung mitwirken. Der Begriff "ökumenische Trauung" ist allerdings irreführend, denn die Ehe ist immer entweder in katholischer oder in evangelischer Form geschlossen. In der Regel kann man sagen: Eine konfessionsverschiedene Ehe ist katholisch geschlossen, wenn die Trauung in einer katholischen Kirche stattgefunden hat; sie ist evangelisch geschlossen, wenn dies in einer evangelischen Kirche geschah.

 


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